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   VG Aachen, 30.05.2011 - 4 K 627/10   

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VG Aachen, 30.05.2011 - 4 K 627/10 (https://dejure.org/2011,69223)
VG Aachen, Entscheidung vom 30.05.2011 - 4 K 627/10 (https://dejure.org/2011,69223)
VG Aachen, Entscheidung vom 30. Mai 2011 - 4 K 627/10 (https://dejure.org/2011,69223)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Aachen, 30.05.2011 - 4 K 1265/09

    Bewertung der unterrichtspraktischen Prüfung im Fach "Deutsch" i.R.d. Zweiten

    Auszug aus VG Aachen, 30.05.2011 - 4 K 627/10
    Diesen Bescheid und den hierzu ergangenen Widerspruchsbescheid hat die Kammer im Verfahren 4 K 1265/09 mit Urteil vom heutigen Tage aufgehoben und das beklagte Land zur Neubescheidung verpflichtet.

    Das Gleiche gelte für den Zeitraum von sieben Wochenstunden bei den Studienseminaren in § 10 OVP Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakten 4 K 1265/09 und 4 K 627/10, der in diesen Verfahren von dem beklagten Land vorgelegten Verwaltungsvorgänge und der beigezogenen Verfahrensakte 2 L 952/09 VG Düsseldorf.

    Dass die Kammer im Verfahren 4 K 1265/09 den Bescheid des Prüfungsamtes vom 5. Januar 2009 aufgehoben hat, steht einem Rechtsschutzbedürfnis nicht entgegen, denn dieses Urteil ist nicht rechtskräftig und eine Neubescheidung ist noch nicht erfolgt.

  • VG Aachen, 08.11.2005 - 5 K 1709/03

    Anfechtung der Feststellung des endgültigen Nichtbestehens einer

    Auszug aus VG Aachen, 30.05.2011 - 4 K 627/10
    Dies setzt voraus, dass tatsächlich auch eine Ausbildung stattfindet und der Prüfling nicht gezwungen ist, sich etwa im Rahmen des häuslichen begleitenden Selbststudiums eigenverantwortlich um die Erlangung oder Aufrechterhaltung der erforderlichen Qualifikation zu bemühen, vgl. Verwaltungsgericht Aachen, Urteile vom 8. November 2005 - 5 K 1709/03 - und vom 14. Oktober 2010 - 5 K 948/09 -, jeweils unter Hinweis auf Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 25. Februar 2004 - 19 B 213/04 -.
  • VG Aachen, 30.05.2011 - 4 K 1265/09

    Bewertung der unterrichtspraktischen Prüfung im Fach "Deutsch" i.R.d. Zweiten

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakten 4 K 1265/09 und 4 K 627/10 und der in diesen Verfahren von dem beklagten Land vorgelegten Verwaltungsvorgänge.

    Dass die Kammer im Verfahren 4 K 627/10 den Bescheid des Prüfungsamtes vom 28. September 2009 aufgehoben und das beklagte Land verpflichtet hat, die Klägerin erneut an einer Wiederholungsprüfung teilnehmen zu lassen, steht einem Rechtsschutzbedürfnis bereits deshalb nicht entgegen, weil dieses Urteil noch nicht rechtskräftig ist.

    Dass dies das beklagte Land nicht anders sieht, zeigt im Übrigen dessen Vortrag im Verfahren 4 K 627/10, wo es wörtlich ausgeführt hat, es sei anzumerken, dass Defizite in den unterrichtspraktischen Prüfungen nicht dadurch kompensiert werden können, dass die Planung des jeweiligen Unterrichts das Auftreten derartiger Defizite nicht vorsehe.

  • VG Augsburg, 12.03.2019 - Au 8 K 18.1360

    Nichtbestehen der Laufbahnprüfung für den gehobenen nichttechnischen Zolldienst

    Dementsprechend ist auch der vor der eigentlichen schriftlichen Prüfung liegende Vorbereitungszeitraum unter dem Aspekt des Gebots der Chancengleichheit zu betrachten, um gleiche Erfolgschancen zu gewährleisten (vgl. VG Aachen, U.v. 30.5.2011 - 4 K 627/10 - juris Rn. 40 ff.).
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